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Die Analyse der Entscheidungsbegründungen des hochklassischen römischen Juristen Pomponius knüpft an die Untersuchung der Argumentation der beiden anderen berühmten Hochklassiker Celsus und Julian an. Von ihnen unterscheidet sich Pomponius durch sein Schaffen als Kommentator, mit dem er die Arbeitsweise der spätklassischen Juristen vorwegnimmt. Dies bleibt nicht ohne Auswirkung auf seine Argumentation, die hier anhand aller von Pomponius stammender Entscheidungsbegründungen überprüft und mit der von Celsus und Julian verglichen werden soll. Ebenso wie bei diesen werden die Entscheidungsbegründungen der systemimmanenten Rechtsfindung durch Fallanknüpfung oder Deduktion sowie der systemüberschreitenden Rechtsfindung durch Wertung zugeordnet. Die systemimmanenten Begründungen werden darüber hinaus in solche eingeteilt, in denen der Jurist seine Entscheidung direkt durch Schluss aus einem Vergleichsfall oder einer Norm gewinnt, sowie in vermittelte Falllösungen, bei denen die Entscheidung auf der Fortbildung einer Norm durch Auslegung beruht.