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Die Geschichte des Rechts entfaltet sich nicht isoliert von historischen Prozessen. Greifbar wird sie in schriftlicher und visualisierter Form: in Urkunden, Akten, Handschriften, Bildern und Erzählungen. Rechtsgeschichte braucht den Text und den Kontext. Sie lebt im und vom Verbund mit den historischen Nachbardisziplinen: Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Philologie. Dieses Zusammenwirken dokumentiert der vorliegende Band eindrucksvoll. Die Beiträge zeigen Entwicklungslinien zum geltenden Recht und den Einfluss des gelehrten Rechts auf die Rechtsentwicklung in Spätmittelalter und Früher Neuzeit, problematisieren die juristische Argumentation, erschließen die Entwicklung des juristischen Lexikons sowie die juristische Semantisierung mittelalterlicher Literatur und stellen historische Zeugnisse vor, die das mittelalterliche und neuzeitliche Rechtsdenken transparent werden lassen.