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Die rechtswissenschaftliche Analyse begreift Städte bislang überwiegend als rein nationalen Regelungsgegenstand. Demgegenüber stehen Entwicklungen wie die Verabschiedung spezieller UN-Deklarationen zu Städten oder die durch die Weltbank initiierte und angeleitete Privatisierung der kommunalen Daseinsvorsorge in zahlreichen Schwellen- und Entwicklungsländern. Dies öffnet den Blick für einen völkerrechtlichen Zugriff auf das Thema "Stadt". Als programmatische Konzepte zur Stadtentwicklung normieren die Weltbank oder das UN-Siedlungsprogramm UN-Habitat in Stadtstrategien Prinzipien wie Partizipation, Dezentralisierung, Privatisierung oder Good Urban Governance. Im Zentrum der Arbeit steht neben der exemplarischen Analyse und einer ideologiekritischen Lesart die dogmatisch schwierige Einordnung dieser internationalen Stadtstrategien als Völkerrecht.