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Auf die Rundfunkräte in Deutschland kommen neue Aufgaben zu. Auf Betreiben der EU-Kommission sollen sie künftig digitale Programmvorhaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem Drei-Stufen-Test auf ihre publizistische Erforderlichkeit und Marktverträglichkeit hin untersuchen. Die Bundesländer werden dies in einem neuen Rundfunkstaatsvertrag festschreiben, der voraussichtlich ab Mai 2009 gilt. In Vorbereitung darauf ließ die renommierte Fachzeitschrift „epd medien“ in ihrer Reihe „Gremiendebatte“ diskutieren: Welchen Nachholbedarf haben die Rundfunk-Gremien, um der neuen Aufgabe gewachsen zu sein? Es antworteten Gremienvorsitzende, Intendanten, Medienpolitiker, Medienjuristen und andere Experten.