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"Was die Rechtsprechung verlangt, ist nicht totes Wissen, ist nicht Buchstaben- und Präjudizienkult. Eine vernünftige Rechtsprechung bedingt Berücksichtigung des tatsächlichen Lebens und seiner Verhältnisse Die Agitation gegen das in der deutschen Jurisprudenz vorherrschende Primat des Althergebrachten und ihre zu Formalien verkommenen Wertmaßstäbe bildet die thematische Grundlage des vorliegenden Werks. In vier verschiedenen Essays spricht sich Gmelin nicht nur für eine stärkere Bewertung und Einbindung des Individuums aus, sondern wendet sich auch gleichzeitig gegen die bestehende Theorielastigkeit in Studium und Praxis. Gmelins konsequente und gut veranschaulichte Kritik ermöglicht auch nicht vorgebildeten Lesern einen lehrreichen Einblick in Schwachstellen der hiesigen Rechtsprechung, die noch hundert Jahre später keineswegs behoben sind. §Johann Georg Gmelin (1861-1911) war Oberlandesgerichtsrat in Stuttgart und Verfasser juristischer Schriften.