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Über die Reformbedürftigkeit der Tötungsdelikte, insbesondere des Mordparagrafen, besteht in der Strafrechtswissenschaft seit Jahrzehnten ein Konsens. Desgleichen besteht Einigkeit darüber, dass die in Paragraph 211 StGB absolut angeordnete lebenslange Freiheitsstrafe in vielen Fällen keine adäquate Sanktion darstellt. Darüber hinaus gehen die Auffassungen aber auseinander. Anette Grünewald zeigt, weshalb sich Mord als eine Erschwerungsnorm, sei es als Qualifikationstatbestand oder in Form von Regelbeispielen, nicht überzeugend begründen lässt, und plädiert für ein Privilegierungsmodell. Danach ist Mord die einfache vorsätzliche Tötung und damit zugleich der Grundtatbestand, während der Totschlag eine Privilegierung darstellt.