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Die Arbeit beleuchtet das im Tierschutzgesetz als Bußgeldtatbestand verankerte Sodomieverbot und untersucht seine interdisziplinären Hintergründe. Sie leistet einen Beitrag zur wissenschaftlich stets vernachlässigten Erforschung der Sodomie und zum Recht der Ordnungswidrigkeiten im Tierschutzgesetz, insbesondere zu deren verfassungsrechtlicher Legitimation. Darüber hinaus werden die einschlägigen Normen erstmals umfassend kommentiert und einer kritischen Analyse unterzogen. Im Fokus stehen neben dem Phänomen Sodomie vor allem die rechtlichen Bezugspunkte des Sodomieverbots sowie mögliche geschützte Rechtsgüter. Besonderes Augenmerk wird dabei auf eine klare begriffliche Trennung der bloßen Surrogathandlungen von der zoophilen Tierliebe gelegt. Die geschichtlichen Hintergründe abgeschaffter und wiedereingeführter Sodomieverbote werden für die gegenwärtige Rechtslage fruchtbar gemacht. Letztlich wird auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse ein Gesetzgebungsvorschlag unterbreitet.
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