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Skript aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Staatslehre wird von Machiavelli (1469 - 1527) aus den von ihm verwendeten Begriffen Status und Stato (Zustand) der Ausdruck Staat abgleitet. Heute ist der Staat ein Rechtssubjekt, das eine einheitliche Erscheinungsform besitzt. Für die Entstehung der Staatsgewalt wird eine Vielzahl unterschiedlicher Auffassungen vertreten. Nach der christlichen Lehre vom Gottesstaat entsteht der Staat durch göttliche Einsetzung, wird die Staatsgewalt von Gott abgeleitet. Heute wird die Staatsentstehung als geschichtlicher Vorgang angesehen, die Staatslehre kann hieraus nur rechtliche Folgerungen ziehen. Der Staat im juristischen Sinne ist eine mit Selbstordnungsmacht ausgestattete Gebietskörperschaft. Er wird durch freie Elemente bestimmt1. ein durch Grenzen gegenüber anderen Staaten abgeschlossenes Gebiet (Teil der Erdoberfläche)2. ein auf dem Staatsgebiet ansässiges Staatsvolk (Personengemeinschaft mit gleicher Staatsangehörigkeit und dem subjektiven Willen ein besonders abgegrenztes Staatsvolk zu sein)3. eine Staatsgewalt, die die politischen Verhältnisse durch bindende Vorschriften ordnet.
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