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«Schwerstkriminelle gehören für immer weggesperrt!» Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer öfter hören - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der TäterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen. Inwiefern kann aber die Praxis des Strafvollzugs das Einschließen in die Gesellschaft überhaupt fördern? Welche Inklusions- und Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gefängnis selbst ab? Und was ist daraus für die Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?
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